Sicherheitskontrollen für Besucher
Um die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie der Bediensteten unseres Gerichts zu gewährleisten, ist es in Form von regelmäßigen Stichproben erforderlich, im Eingangsbereich unseres Dienstgebäudes Sicherheitskontrollen durchzuführen. Besucherinnen und Besucher müssen daher gegebenenfalls mit Zeitverzögerungen beim Einlass rechnen.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die einen gültigen Anwaltsausweis vorzeigen, sind von der Einlasskontrolle grundsätzlich ausgenommen.
Gefährliche Gegenstände, die zur Verletzung von Personen geeignet sind (z.B. Taschenmesser) werden durch die Mitarbeiter der Wachtmeisterei in Verwahrung genommen. Weigert sich ein Besucher, die Verwahrung der Gegenstände zu dulden, wird ihm der Zutritt zu dem Justizgebäude verwehrt. Die der Besucherin bzw. dem Besucher unter Umständen daraus erwachsenden Nachteile sind von ihr bzw. ihm selbst zu vertreten.
Besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz, muss darüber hinaus mit einer Anzeigenerstattung gerechnet werden. Es liegt daher im Interesse aller Besucher, keine gefährlichen Gegenstände in das Justizgebäude zu verbringen.
Insbesondere bei dem Besuch größerer Gruppen (z.B. von Schulklassen) kann es wegen der erforderlichen Kontrollen der mitgeführten Gegenstände zu Verzögerungen beim Einlass kommen. Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der durch die Sicherheitskontrollen bedingten Einlassverzögerungen rechtzeitig vor Sitzungsbeginn im Justizgebäude eintreffen und möglichst nur die für den Besuch einer Gerichtsverhandlung aus pädagogischen Gesichtspunkten unbedingt erforderlichen Gegenstände mitgebracht werden.